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Schlossstraße 1
34516 Vöhl

(05635) 9931-0
info@voehl.de

Montag + Dienstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 


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Briefwahlunterlagen beantragen: Online-Wahlscheinantrag für die Kommunalwahl

Am 15. März 2026 werden der Kreistag Waldeck-Frankenberg, die Gemeindevertretung Vöhl sowie die Ortsbeiräte in der Nationalparkgemeinde Vöhl neu gewählt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten erfolgt bis spätestens 22. Februar 2026.

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, online einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Sie können dies bis einschließlich Dienstag, 10. März 2026 (23:59 Uhr) online tun, die Unterlagen werden dann per Post zugestellt.

 

Unter folgendem Link können Sie Ihren Online-Wahlschein für die Kommunalwahlen beantragen.

Den Internetwahlscheinantrag finden Sie hier. wahl1
 

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Neben der Online-Beantragung können die Briefwahlunterlagen auch wie folgt beantragt werden:

  • Formlos per E-Mail (einwohnermeldeamt@voehl.de) Bei formlosen Anträgen ist unbedingt die Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift notwendig.
  • Auf dem Postweg mit Antrag (auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • Persönlich im Einwohnermeldeamt, Verwaltungsnebengebäude "Alte Schule", Schlossstraße 3, der Nationalparkgemeinde Vöhl während der Sprechzeiten.

Telefonisch ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wenn Sie die Unterlagen für jemand anderes beantragen wollen, z.B. Ehepartner oder Eltern/Kinder, denken Sie bitte an die Bevollmächtigung mit Unterschrift der jeweiligen Person. Sie können für max. 4 Personen Vollmachten vorlegen und somit Wahlunterlagen beantragen/abholen.