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34516 Vöhl

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Bebauungsplan „Erweiterung Auf dem Hagendorf“, Gemarkung Dorfitter

hier:                 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

            Allgemeine Ziele und Zwecke

            Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

         

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen der beiden Geltungsbereiche sind aus nachfolgenden Abbildungen ersichtlich.

Industrie- und Gewerbegebiet

Der Geltungsbereich des geplanten Industrie- und Gewerbegebietes (3,7 ha, davon 0,5 ha Straßenverkehrsfläche) liegt nördlich der Ortslage Dorfitter und grenzt im Osten an das Gewerbegebiet „Auf dem Hagendorf“ sowie weiter nördlich an landwirtschaftliche Flächen an.

Das Industrie- und Gewerbegebiet wird im Südosten von der „Alten Korbacher Straße“ begrenzt.