Bebauungsplan "Nordstraße", Gemarkung Vöhl
Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl
Bebauungsplan "Nordstraße", Gemarkung Vöhl
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich liegt östlich der Nordstraße sowie in einem etwa 40 m großen Abstand westlich der Arolser Straße (Landesstraße 3084). Im Süden grenzt das bebaute Grundstück Nordstraße 8 an.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Der Geltungsbereich wird von einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb genutzt. Es sind unter anderem ein Wohnhaus und mehrere landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhan-den.
Der Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet rund 15 ha Grünland und besitzt 2 Pferde. Auf dem Hof sind darüber hinaus 10 Einstellpferde untergebracht.
Seit 2024 wurden 3 Ferienwohnungen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Gebäude errich-tet.
Bedarfsorientiert ist die Erweiterung um 5 Ferienwohnungen innerhalb der landwirtschaftlichen Gebäude vorgesehen. Die landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten werden dadurch nicht eingeschränkt, da die Ferienwohnungen im 1. bzw. 2. Obergeschoss errichtet werden sollen.
Grundsätzlich ist auch denkbar, dass langfristig ein weiteres Wohngebäude errichtet wird.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese wirtschaftliche Weiterentwicklung.
Die Bauflächen sind als Mischgebiet festgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit der Anlage „Bestandsplan“) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 16.02.2026 bis einschl. 20.03.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Vöhl unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen (https://vöhl.de/index.php/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, Raum R-01, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Verwaltung der Gemeinde Vöhl oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vöhl
Karsten Kalhöfer, Bürgermeister
Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl
Bebauungsplan "Nordstraße", Gemarkung Vöhl
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich liegt östlich der Nordstraße sowie in einem etwa 40 m großen Abstand westlich der Arolser Straße (Landesstraße 3084). Im Süden grenzt das bebaute Grundstück Nordstraße 8 an.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Der Geltungsbereich wird von einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb genutzt. Es sind unter anderem ein Wohnhaus und mehrere landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhan-den.
Der Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet rund 15 ha Grünland und besitzt 2 Pferde. Auf dem Hof sind darüber hinaus 10 Einstellpferde untergebracht.
Seit 2024 wurden 3 Ferienwohnungen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Gebäude errich-tet.
Bedarfsorientiert ist die Erweiterung um 5 Ferienwohnungen innerhalb der landwirtschaftlichen Gebäude vorgesehen. Die landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten werden dadurch nicht eingeschränkt, da die Ferienwohnungen im 1. bzw. 2. Obergeschoss errichtet werden sollen.
Grundsätzlich ist auch denkbar, dass langfristig ein weiteres Wohngebäude errichtet wird.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese wirtschaftliche Weiterentwicklung.
Die Bauflächen sind als Mischgebiet festgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit der Anlage „Bestandsplan“) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 16.02.2026 bis einschl. 20.03.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Vöhl unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen (https://vöhl.de/index.php/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, Raum R-01, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Verwaltung der Gemeinde Vöhl oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vöhl
Karsten Kalhöfer, Bürgermeister
