23. Flächennutzungsplan-Änderung, Bereich „Nordstraße“, Gemarkung Vöhl
Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl
23. Flächennutzungsplan-Änderung, Bereich „Nordstraße“, Gemarkung Vöhl
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich liegt am nördlichen Rand des Ortsteiles Vöhl.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Der nördliche Teil des Geltungsbereiches wird von einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbs-betrieb genutzt. Es sind unter anderem ein Wohnhaus und mehrere landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhanden.
Der Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaftet rund 15 ha Grünland und besitzt 2 Pferde. Auf dem Hof sind darüber hinaus 10 Einstellpferde untergebracht.
Seit 2024 wurden 3 Ferienwohnungen innerhalb landwirtschaftlich genutzter Gebäude er-
richtet.
Bedarfsorientiert ist die Erweiterung um 5 Ferienwohnungen innerhalb der landwirtschaftlichen Gebäude vorgesehen. Die landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten werden dadurch nicht eingeschränkt, da die Ferienwohnungen im 1. bzw. 2. Obergeschoss errichtet werden sollen.
Grundsätzlich ist auch denkbar, dass langfristig ein weiteres Wohngebäude errichtet wird.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als landwirtschaftliche Fläche dar-gestellt.
In den Geltungsbereich wurden weitere Flächen einbezogen, da sie, obwohl sie bebaut sind, im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind.
Diese Flächen liegen südlich der dargestellten oberirdischen Hauptversorgungsleitungen (Elektrizität).
Gemäß § 8 (3) BauGB wird der Flächennutzungsplan für den Planbereich geändert, damit der Entwicklungsgrundsatz gewahrt ist.
Der gesamte Geltungsbereich wird als gemischte Baufläche in der Flächennutzungsplan-Änderung dargestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung und Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 16.02.2026 bis einschl. 20.03.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Vöhl unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen (https://vöhl.de/index.php/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, Raum R-01, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Verwaltung der Gemeinde Vöhl oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vöhl
Karsten Kalhöfer, Bürgermeister
